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   VG Magdeburg, 25.04.2003 - 2 A 810/02 MD   

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https://dejure.org/2003,28070
VG Magdeburg, 25.04.2003 - 2 A 810/02 MD (https://dejure.org/2003,28070)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 25.04.2003 - 2 A 810/02 MD (https://dejure.org/2003,28070)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 25. April 2003 - 2 A 810/02 MD (https://dejure.org/2003,28070)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit eines Vorausleistungsbescheid über einen wiederkehrenden Straßenbaubeitrag; Anforderungen an die Ermittlung des Beitragssatzes; Kriterien für die Aufwandsermittlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ZMR 2004, 467
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.05.2000 - B 2 S 481/99
    Auszug aus VG Magdeburg, 25.04.2003 - 2 A 810/02
    Mit den Begriffen "Veranlagen" oder "Heranziehen" hat der Gesetzgeber bestimmt, die Begrenzung und die durch sie angestrebte beitragsmäßige Begünstigung der übergroßen Wohngrundstücke dürfe nicht bei der Verteilung des beitragsfähigen Aufwandes berücksichtigt werden (OVG LSA, B. v. 03.05.2000 - B 2 S 481/99 -).

    Jedes andere Auslegungsergebnis verstößt gegen Art. 3 Abs. 1 GG (OVG LSA, B. v. 03.05.2000, a.a.O.).

  • BVerwG, 22.02.1985 - 8 C 114.83

    Vorausleistungen - Erschließungsaufwand - Höhe - Eigentümer - Mehrfache

    Auszug aus VG Magdeburg, 25.04.2003 - 2 A 810/02
    Die Höhe der Vorausleistung ist strikt begrenzt durch die Höhe der zu erwartenden endgültigen Beitragsforderung (BVerwG, U. v. 22.02.1985, NVwZ 1985, 751).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.12.2000 - 2 L 104/00
    Auszug aus VG Magdeburg, 25.04.2003 - 2 A 810/02
    Diese generelle Tiefenbegrenzungsregelung für Grundstücke innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils (§ 34 BauGB) von 50 m verstößt gegen das bundesrechtliche Vorteilsprinzip und ist deshalb unzulässig und unwirksam (OVG LSA, U. v. 18.12.2000 - 2 L 104/00 -m.w.N.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.10.1989 - 6 A 50/89
    Auszug aus VG Magdeburg, 25.04.2003 - 2 A 810/02
    Dies bedeutet, dass zumindest zwischen gewerblicher und industrieller Nutzung einerseits und Wohnnutzung andererseits mit dem Ergebnis einer stärkeren Belastung der ersteren unterschieden werden muss (OVG Koblenz, U. v. 20.10.1989, DÖV 1990, 292 [293]; Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 6. Auflage, § 18 Rn. 49).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.07.1999 - A 2 S 13/97
    Auszug aus VG Magdeburg, 25.04.2003 - 2 A 810/02
    Grundsätzlich ist für die Verteilung des beitragsfähigen Aufwands auf die Grundstücksnutzung nach Art und Maß abzustellen (OVG LSA, U. v. 17.04.1999 - A 2 S 13/97).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.07.1995 - 6 B 11614/95
    Auszug aus VG Magdeburg, 25.04.2003 - 2 A 810/02
    Damit hat die Beklagte gegen § 6 Abs. 2 S. 1 KAG-LSA verstoßen, denn nach dem eindeutigen Gesetzeswortlaut ist vom Durchschnitt der zu erwartenden Aufwendungen der folgenden fünf Jahre auszugehen, d. h. bei der Ermittlung des Durchschnittsaufwands sind die Aufwendungen der dem jeweiligen Beitragsjahr folgenden fünf Jahre, also vorliegend in Bezug auf das Jahr 1998 ein Kalkulationszeitraum von 1999 bis 2003, zu Grunde zulegen (OVG Koblenz, U. v. 02.07.1997, ESOVG 26, 322 [324]; B. v. 12.07.1995 - 6 B 11614/95 - B. v. 23.11.1989, DÖV 1990, 295 ff.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.11.1989 - 6 A 65/89
    Auszug aus VG Magdeburg, 25.04.2003 - 2 A 810/02
    Damit hat die Beklagte gegen § 6 Abs. 2 S. 1 KAG-LSA verstoßen, denn nach dem eindeutigen Gesetzeswortlaut ist vom Durchschnitt der zu erwartenden Aufwendungen der folgenden fünf Jahre auszugehen, d. h. bei der Ermittlung des Durchschnittsaufwands sind die Aufwendungen der dem jeweiligen Beitragsjahr folgenden fünf Jahre, also vorliegend in Bezug auf das Jahr 1998 ein Kalkulationszeitraum von 1999 bis 2003, zu Grunde zulegen (OVG Koblenz, U. v. 02.07.1997, ESOVG 26, 322 [324]; B. v. 12.07.1995 - 6 B 11614/95 - B. v. 23.11.1989, DÖV 1990, 295 ff.).
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